Praxisbesuch

Um den Praxisablauf strukturieren zu können und die Wartezeiten für Sie möglichst kurz zu halten, möchten wir Sie bitten, für die Besprechung Ihrer Beschwerden immer einen Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung sowie -absage sollte hierbei bitte ausschließlich telefonisch erfolgen.

Zu Ihrem ersten Termin in der Praxis bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • einen Überweisungsschein Ihres Hausarztes mit Ihren Beschwerden bzw. einer Verdachtsdiagnose 
  • Ihre gültige Versichertenkarte 
  • soweit vorhanden aktuelle Laborwerte
  • soweit vorhanden aktuelle Vorbefunde (z.B. Krankenhaus-Entlassbrief, EKG, kranialer MRT/CT-Befund) sowie
  • ggf. Ihre Zuzahlungsbefreiungskarte 

Informationen für Termine mit Dringlichkeit:
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, bestehen häufig längere Wartezeiten für Facharzttermine. In dringenden Fällen ermöglicht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eine zeitnahe Terminvereinbarung über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder über eine Vermittlung durch den Hausarzt.
Stellt Ihr Hausarzt bei Ihnen Dringlichkeit eines Facharzttermins fest, stellt er einen Überweisungsschein mit einem Dringlichkeitsmerkmal aus und vereinbart für Sie einen speziellen Termin in der Facharztpraxis.

Zu allen Folgeterminen benötigen wir keine Überweisung mehr, jedoch in jedem neuen Quartal Ihre gültige Versichertenkarte.